Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mietverhältnis

Die Gesamt-Miete besteht in der Regel aus der Nettokaltmiete sowie den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten. Die Zusammensetzung der Nebenkosten entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Betriebskostenabrechnungen können frühestens nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden, aber spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres.

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Mietübernahme beim Arbeitsamt oder Jobcenter und wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung.

Je nach zuständigem Stadtgebiet gelten andere Abholtermine für den Sperrmüll. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt.

Je nach Mietvertrag gelten unterschiedliche Regelungen zur Renovierung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Hausverwaltung.

Eine generelle Zustimmung kann und wird vom Vermieter nicht erteilt. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach. Grundsätzlich werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: Kopie Personaldokument Vorder- und Rückseite, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktuelle Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheit des derzeitigen Vermieters.

Wir benötigen eine Kopie des Entwurfes des Untermietvertrages, eine Ausweiskopie des Untermieters und die Kontaktdaten. Wir fertigen dann nach Prüfung eine Untermietvereinbarung zum Mietvertrag an. Zudem ist der Vermieter berechtigt einen Untermietzuschlag zu erheben.

  1. Schriftliche Information an den zuständigen Sachbearbeiter mit Übersendung der Sterbeurkunde.
  2. Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung weiterbewohnen wollen oder ggf. den Mietvertrag übernehmen wollen
  3. Sofern das vorgenannte nicht zutrifft, ist die Wohnung von den Erben unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu kündigen.

Sie können einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Mietvertragpartners stellen. Wir führen dann eine Bonitätsprüfung durch. Dazu benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch. Bei Zustimmung des Vermieters wird ein Nachtrag erstellt, in dem beide Mieter mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eintreten.

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben und einen interessierten Nachmieter haben, dann können Sie diesen gern bei uns als neuen Mieter vorschlagen. Hierfür benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch. Grundsätzlich gilt allerdings, dass wir immer aus mehreren vorhandenen Interessenten auswählen, ob jemand als Nachmieter infrage kommt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Beim Auftreten von Mängeln in Ihrer Wohnung zeigen Sie diese bitte in jedem Fall schriftlich an und melden Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter. Nur so kann eine schnelle Beseitigung gewährleistet werden. Bei kleineren Mängeln oder in dringenden Fällen steht Ihnen auch der Hausmeister zur Verfügung.

Nach Auszugsdatum erhalten Sie Ihre Kaution spätestens nach sechs Monaten auf das von Ihnen angegebene Konto erstattet. Für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung wird immer ein Einbehalt zurückbehalten. Dieser richtet sich nach Ermessen.

Bitte prüfen Sie zunächst, ob der Strom nur in Ihrer Wohnung, im gesamten Haus oder der Straße ausgefallen ist:

  • Funktioniert die Treppenhausbeleuchtung?
  • Funktioniert der Strom der anderen Hausbewohner?
  • Ist die Straßenbeleuchtung ausgefallen?
  • Haben die Nachbarhäuser Strom?

Falls niemand in Ihrer Nähe Strom hat, handelt es sich vermutlich um einen größeren Netzausfall. Dies wird normalerweise nach kurzer Zeit von selbst behoben.

Liegt der Stromausfall nur bei Ihnen vor, sind meist defekte Elektrogeräte wie z. B. Wasserkocher, Kaffeemaschinen oder Backofen Schuld. Um das defekte Elektrogerät zu finden, empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

  1. Alle Sicherungen ausschalten bzw. herausdrehen
  2. Den FI-Schalter (Fehlstromschutzschalter) einschalten
  3. Bleibt der FI-Schalter eingeschaltet, müssen alle anderen Sicherungen nacheinander eingeschaltet werden, löst der FI-Schalter bei einer Sicherung aus, befindet sich der Fehler in diesem Sicherungskreis
  4. Alle elektrischen Geräte des defekten Sicherungskreises aus der Steckdose ziehen
  5. Die Sicherung des defekten Sicherungskreises wieder einschalten
  6. Löst der FI-Schalter wieder aus, setzten Sie sich bitte mit uns in Verbindung
  7. Hält der FI-Schalter, ist eines der zuvor vom Strom getrennten elektrischen Geräte des Sicherungskreises defekt
  8. Nun müssen alle elektrischen Geräte wieder nacheinander eingesteckt werden, löst der FI-Schalter bei einem Gerät aus, ist dieses defekt

Zu Beginn der Heizperiode sollten Heizkörper mindestens einmal jährlich entlüftet werden. Luft im Heizkörper macht sich meist durch ein Rauschen oder Plätschern bemerkbar. Nicht entlüftete Heizkörper werden nicht warm oder nur lauwarm. Heizkörper können im Normalfall selbst entlüftet werden. Sollten Sie sich dies nicht selbst zutrauen, können Sie auf eigene Rechnung den Hausmeister oder einen Installateur beauftragen.

Verfügt die Wohnanlage über eine zentrale Warmwasseraufbereitung prüfen Sie, ob warmes Wasser vorhanden ist. Sollte Warmwasser nicht zur Verfügung stehen, besteht mit größter Wahrscheinlichkeit ein Problem mit der zentralen Heizanlage.

Bitten prüfen Sie umfassend, ob wirklich ein Problem mit der Heizungsanlage besteht. Stellt sich heraus, dass kein Problem mit der Heizung vorliegt, müssen die Kosten für einen Noteinsatz an den Auftraggeber weiterberechnet werden.

Notfall

  1. Polizei verständigen und Anzeige erstatten
  2. Hausratversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür) – wurde keine Hausratversicherung abgeschlossen übernimmt die Gebäudeversicherung.

Bitte rufen Sie den Schlüsseldienst an, welcher auf dem Aushang im Hausflur angegeben ist. WICHTIG: Bei Schlüsselverlust, abgebrochenem Schlüssel oder zugezogener Tür trägt die Kosten für die Öffnung der Tür der Mieter/Verursacher. Vom Vermieter werden nur dann die Kosten getragen bzw. erstattet, wenn ein Defekt am Zylinder oder am Schloss aufgrund von Verschleiß und ohne Fremdeinwirkung vorliegt. Bei Eigenverschulden informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

Während der Bürozeiten informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns über unsere Notfallnummer. Auf dem Aushang im Treppenhaus finden Sie Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass immer der Auftraggeber die Rechnung bezahlen muss. Stellt sich bei der Rohrreinigung heraus, dass die Verstopfung sich im allgemeinen Bereich befindet, übernimmt die Hausverwaltung im Auftrag der Hausgemeinschaft die Rechnung.

Melden Sie einen Wasserschaden umgehend der Hausverwaltung und informieren Sie den Hausmeister. Sollte die Ursache nicht bekannt sein, muss ein Leckorter von der Hausverwaltung beauftragt werden. Bei offensichtlichen Schäden (z. B. Waschmaschine, Spülmaschine, Wasserabsperrhahn) beauftragen Sie bitte umgehend eine Sanitärfachfirma. Sollte es sich um einen verdeckten Wasserschaden handeln, beauftragen Sie bitte einen Leckorter. Bezüglich der Kosten für die Sanitärfirma, informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-Mail oder am nächsten Werktag telefonisch zu den üblichen Arbeitszeiten. Anschließend prüft die Hausverwaltung die Kostenübernahme beim Gebäudeversicherer.

Eigentümer

Alle Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Hausgeld zu zahlen. Dies müssen Sie vor dem Kauf berücksichtigen. Die Höhe des Hausgeldes wird durch die Hausverwaltung des von der Eigentümergemeinschaft genehmigten/festgelegten Wirtschaftsplans bestimmt. Hierbei handelt es sich um eine Nebenkostenabschlagszahlung für den Eigentümer, welche neben den umlagefähigen Betriebskosten wie z. B. Heizung, Versicherungen, Hausmeister etc. auch nicht umlagefähige Nebenkosten, wie Rücklagenzufuhr, Hausverwaltung und Kontoführungsgebühren, beinhaltet. Am Ende des Geschäftsjahres gibt der verantwortliche Geschäftsführer eine Erklärung ab. Selbstverständlich wird der Überschuss zurückerstattet. Der fehlende Betrag ist entsprechend nachzuzahlen.

Ordentliche Eigentümerversammlungen finden in der Regel einmal im Jahr statt. Hier kommen die einzelnen Eigentümer verschiedener Einheiten (Wohnungen, Gewerbe, Stellplätze) zusammen, um die Wünsche und den Willen der Eigentümergemeinschaft festzulegen.

Vor allem Betriebskostenabrechnungen und Wirtschaftspläne werden entschieden, Verwalter entlastet und evtl. anfallende Wartungs-/Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen besprochen. Die Eigentümer werden über alle spezifischen Änderungen der Immobilie oder des Gesetzes informiert. Im Notfall können Sie auch eine außerordentliche Eigentümerversammlung abhalten, um möglichst schnell handeln zu können. Dies ist besonders wichtig bei dringenden Reparatur-/Wartungsmaßnahmen.

Alle besprochenen/beschlossenen Punkte werden protokolliert und eine Niederschrift an alle Eigentümer versandt, auch an diejenigen, die nicht anwesend waren.

Wenn Sie an der Eigentümerversammlung nicht teilnehmen können, regelt die Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft eine Bevollmächtigung Dritter. Die Einladung enthält bereits ein Formular. Dieses Formular ist im Original zu unterschreiben und vor der Versammlung der Hausverwaltung zu übergeben.

Zur Aufnahme eines Themas in die Tagesordnung der Eigentümerversammlung bedarf es eines schriftlichen Antrags auf Bestellung eines Tagesordnungspunkts. Gerne können Sie Ihr Anliegen vorab mit uns besprechen.

Nein, Schäden oder Mängel am Gemeinschaftseigentum sind zwingend der Hausverwaltung zu melden. Wir kümmern uns unverzüglich darum und leiten die notwendigen Schritte unter Berücksichtigung evtl. Wartungsverträge und Gewährleistungsansprüche ein.

Um Reparaturen bezahlen zu können, muss eine sogenannte Instandhaltungsrücklage gebildet werden. Es wird verwendet, um Wartungs- und Reparaturarbeiten im Mehrfamilienhaus zu bezahlen. Dazu gehören z. B. Heizung, Fassade oder Treppen. Je nach beschlossenem Verteilerschlüssel (meist nach Miteigentumsanteilen) zahlt jeder Inhaber regelmäßig seinen Anteil auf ein Gemeinschaftsrücklagenkonto ein. Beim Verkauf/Eigentumsübergang einer Wohnung geht der Einzeleigentumsanteil (Wohnungsanteil) auf den neuen Eigentümer über. Es kann nicht ausbezahlt werden.

  1. Teilen Sie den Wechsel rechtzeitig der Hausverwaltung mit.
  2. Lesen Sie alle Zählerstände (Heizung, Warm- und Kaltwasser) ab und teilen Sie diese ihrem Sachbearbeiter der Hausverwaltung mit.
  3. Übermitteln Sie der Hausverwaltung die Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, Emailadresse) des neuen Nutzers.
  4. Teilen Sie der Hausverwaltung für die Abrechnungserstellung mit, wie viele Personen in der Wohnung leben.
  5. Nutzen- und Lastenübergabe bzw. Stichtag.
  6. Übergabe der neuen Kontaktdaten und ggf. Bankdaten bis zum Erhalt der letzten Abrechnung.

Reset password

Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen einen Link zum Ändern Ihres Passworts.

Powered by Estatik