Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mietverhältnis

Die Gesamt-Miete besteht in der Regel aus der Nettokaltmiete sowie den Vorauszahlungen für die Betriebs- und Heizkosten. Die Zusammensetzung der Nebenkosten entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.

Betriebskostenabrechnungen können frühestens nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes erstellt werden, aber spätestens bis zum 31.12. des Folgejahres.

Stellen Sie umgehend einen Antrag auf Mietübernahme beim Arbeitsamt oder Jobcenter und wenden Sie sich schnellstmöglich an Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Hausverwaltung.

Je nach zuständigem Stadtgebiet gelten andere Abholtermine für den Sperrmüll. Bitte informieren Sie sich auf der Website Ihrer Stadt.

Je nach Mietvertrag gelten unterschiedliche Regelungen zur Renovierung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Hausverwaltung.

Eine generelle Zustimmung kann und wird vom Vermieter nicht erteilt. Fragen Sie hierzu bitte direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter nach. Grundsätzlich werden jedoch folgende Unterlagen benötigt: Kopie Personaldokument Vorder- und Rückseite, Einkommensnachweise der letzten drei Monate, aktuelle Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheit des derzeitigen Vermieters.

Wir benötigen eine Kopie des Entwurfes des Untermietvertrages, eine Ausweiskopie des Untermieters und die Kontaktdaten. Wir fertigen dann nach Prüfung eine Untermietvereinbarung zum Mietvertrag an. Zudem ist der Vermieter berechtigt einen Untermietzuschlag zu erheben.

  1. Schriftliche Information an den zuständigen Sachbearbeiter mit Übersendung der Sterbeurkunde.
  2. Schriftliche Erklärung, ob Sie (als Lebenspartner) die Wohnung weiterbewohnen wollen oder ggf. den Mietvertrag übernehmen wollen
  3. Sofern das vorgenannte nicht zutrifft, ist die Wohnung von den Erben unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist zu kündigen.

Sie können einen Antrag auf Aufnahme eines zusätzlichen Mietvertragpartners stellen. Wir führen dann eine Bonitätsprüfung durch. Dazu benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch. Bei Zustimmung des Vermieters wird ein Nachtrag erstellt, in dem beide Mieter mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis eintreten.

Wenn Sie Ihre Wohnung kündigen möchten oder bereits gekündigt haben und einen interessierten Nachmieter haben, dann können Sie diesen gern bei uns als neuen Mieter vorschlagen. Hierfür benötigen wir eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises der betreffenden Person sowie die Einkommensnachweise der letzten drei Monate, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des aktuellen Vermieters und führen eine Schufa-Abfrage durch. Grundsätzlich gilt allerdings, dass wir immer aus mehreren vorhandenen Interessenten auswählen, ob jemand als Nachmieter infrage kommt. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.

Beim Auftreten von Mängeln in Ihrer Wohnung zeigen Sie diese bitte in jedem Fall schriftlich an und melden Sie sich bei Ihrem Sachbearbeiter. Nur so kann eine schnelle Beseitigung gewährleistet werden. Bei kleineren Mängeln oder in dringenden Fällen steht Ihnen auch der Hausmeister zur Verfügung.

Nach Auszugsdatum erhalten Sie Ihre Kaution spätestens nach sechs Monaten auf das von Ihnen angegebene Konto erstattet. Für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung wird immer ein Einbehalt zurückbehalten. Dieser richtet sich nach Ermessen.

Notfall

  1. Polizei verständigen und Anzeige erstatten
  2. Hausratversicherung informieren (diese tragen auch die Kosten für Schäden an der Wohnungstür) – wurde keine Hausratversicherung abgeschlossen übernimmt die Gebäudeversicherung.

Bitte rufen Sie den Schlüsseldienst an, welcher auf dem Aushang im Hausflur angegeben ist. WICHTIG: Bei Schlüsselverlust, abgebrochenem Schlüssel oder zugezogener Tür trägt die Kosten für die Öffnung der Tür der Mieter/Verursacher. Vom Vermieter werden nur dann die Kosten getragen bzw. erstattet, wenn ein Defekt am Zylinder oder am Schloss aufgrund von Verschleiß und ohne Fremdeinwirkung vorliegt. Bei Eigenverschulden informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung.

Während der Bürozeiten informieren Sie bitte umgehend die Hausverwaltung. Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie uns über unsere Notfallnummer. Auf dem Aushang im Treppenhaus finden Sie Kontaktdaten. Bitte beachten Sie, dass immer der Auftraggeber die Rechnung bezahlen muss. Stellt sich bei der Rohrreinigung heraus, dass die Verstopfung sich im allgemeinen Bereich befindet, übernimmt die Hausverwaltung im Auftrag der Hausgemeinschaft die Rechnung.

Melden Sie einen Wasserschaden umgehend der Hausverwaltung und informieren Sie den Hausmeister. Sollte die Ursache nicht bekannt sein, muss ein Leckorter von der Hausverwaltung beauftragt werden. Bei offensichtlichen Schäden (z. B. Waschmaschine, Spülmaschine, Wasserabsperrhahn) beauftragen Sie bitte umgehend eine Sanitärfachfirma. Sollte es sich um einen verdeckten Wasserschaden handeln, beauftragen Sie bitte einen Leckorter. Bezüglich der Kosten für die Sanitärfirma, informieren Sie bitte die Hausverwaltung per E-Mail oder am nächsten Werktag telefonisch zu den üblichen Arbeitszeiten. Anschließend prüft die Hausverwaltung die Kostenübernahme beim Gebäudeversicherer.

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